Allgemeine Geschäftsbedingungen
veröffentlicht 06.Januar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen der mbcs-ComputerSupport, Inh.
Mathias Baumgarten, Dorfstr. Wüsteneutzsch 5, 06237 Leuna OT
Wüsteneutzsch
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Kunden zu Zwecken der
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen, mündliche Abreden gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Meine Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren ebenso wie der Zwischenverkauf vorbehalten.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2.3 Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen bei mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meine Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit meinem Zulieferer. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. In ihm ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht enthalten, sofern nicht anders ausgewiesen. Diese
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Beim Versendungskauf versteht sich der
Kaufpreis zzgl. der entstehenden Versandkosten.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 8
Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Besteller in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen.
Ich behalte mir vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
3.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns
anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeiten
4.1 Liefertermine, Lieferfristen sowie Termine zur Ausführung
sonstiger Leistungen können verbindlich vereinbart werden. In
jedem Falle bedürfen derartige Vereinbarungen der Schriftform.
4.2 Der Beginn von angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen setzt
die Abklärung aller technischen Fragen sowie des
vollständigen Umfanges des Auftrages voraus.
4.3 Eventuelle Verzögerungen bei Lieferungen und
Leistungserbringungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse, die mir die Erfüllung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen u.ä., sind von uns nicht zu vertreten, selbst wenn sie
bei Lieferanten oder Unterlieferanten von mir eintreten. Dies gilt auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. In diesem Falle bin
ich berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des
Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert
die Verzögerung länger als 3 Monate, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle
ausgeschlossen. Vom Eintritt derartiger Umstände, die sich auf
meine Lieferungs- bzw. Leistungsfristen auswirken, habe ich Sie
unverzüglich zu informieren.
4.4 Gerate ich aus Gründen, die ich zu vertreten haben, in
Lieferungs- bzw. Leistungsverzug und setzt mir der Kunde nach
Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so
ist er nach fristlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung stehen ihm bis zur Höhe des vorhersehbaren
Schadens zu, jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Gerate ich aufgrund gewöhnlicher
Fahrlässigkeit in Verzug, so habe ich Schadenersatz aus
keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu leisten. Im übrigen ist die
Schadenersatzleistung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
4.5 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 4. gelten nicht,
wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart ist.
§ 5 Gefahrübergang
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab meinem Lager vereinbart.
5.2 Ist die bestellte Ware an einen anderen Ort zu versenden, so geht
die Gefahr auf den Kunden über, sobald die zu liefernde Ware der
den Transport ausführenden Person übergeben worden ist.
Verzögert sich die Auslieferung der Waren über den
vereinbarten Termin hinaus auf besonderen Wunsch des Bestellers, so
verwahre ichdie Ware auf dessen Gefahr.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Ich leiste für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei
Mängelbeseitigung trage ich auch alle zu deren Zwecke
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und
Materialkosten, in einem Anteil von 50 %, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung
der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist
3 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mir
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4. dieser Bestimmung).
6.6 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware
dar.
6.7 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Betriebsanleitung,
bin ich lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montage-/Betriebsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn
der Mangel der Montage-/Betriebsanleitung der/dem
ordnungsgemäßen Montage/Betrieb entgegensteht. Bei der
Lieferung so genannter BULK-Ware gilt es als vereinbart, dass zum
Lieferumfang keine Betriebsanleitung, Installations-CDs oder
ähnliches zählen.
6.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten hafte ich nicht.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden auf Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller
vor. Der Vorbehalt gilt auch insoweit, als einzelne oder sämtliche
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen
und anerkannt worden ist.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt mir jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages
einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
Mein Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch
unberührt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach, gerät er in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder liegt
Zahlungseinstellung vor, so ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen
mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die
Abtretung mitzuteilen.
8.3 Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller sind
stets für mich vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, mir
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerbe ich das
Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
8.4 Wird die Kaufsache mit anderen mir nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerbe ich das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die andere Sache als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
mir anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der
Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für mich
unentgeltlich.
8.5 Für die aus Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder
Vermischung entstandene Sache gilt das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Der Kunde tritt mir bereits jetzt die
aus der Weiterveräußerung des Miteigentums bzw.
Alleineigentums entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
insbesondere, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und
Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
dies auf eigene Kosten rechtzeitig vorlegen.
8.7 Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere Pfändung des
Kaufgegenstandes, hat der Kunde mir sofort schriftlich Mitteilung zu
machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des
Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes
aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen
werden können.
8.8 Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellkunden insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20%
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
mir.
§ 9 Schlussbestimmung
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag mein Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen
möglichst nahe kommt